Pflichte und R des Busfahrers
Der Busfahrer ist berechtigt:
- die Einhaltung der Beförderungsregeln durchzusehen
- die Fahrkarten beim Einstieg der Fahrgäste zu kontrollieren
- das Gepäck an Haltestellen anzunehmen bzw. auszugeben
- die Haltestellen und die Zeit des Aufenthalts anzukündigen
- auf die Grenzkontrollen- und Zollregelungen hinzuweisen
- einen Fahrgast an der nächstfolgenden Haltestelle von der Weiterfahrt auszuschließen oder ihm den Einstieg zu verweigern, falls er gegen die Beförderungsregelungen verstößt und dadurch die anderen Fahrgäste gefährdet.