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Rechte und V.der Fahrgäste

Der Fahrgast hat das Recht auf:

  • rechtzeitige genaue Information, was die Dienstleistungen unterwegs und die Reisestrecke  betrifft.
  • Kompensation bzw. Erstattung im Schadensfall (bei Gepäckschäden oder gesundheitlichen Schäden)
  • die Erfüllung aller Verpflichtungen des  Beförderungsunternehmens Deklaration des Wertes seiner Gepäckstücke bei deren Abgabe
  • Die Haftung für Gepäckschaden ist auf 150 € pro Gepäckstück begrenzt (falls deren Wert  nicht anders deklariert wurde.)

Der Fahrgast ist verpflichtet:

  • Seinen Platz im Bus einzunehmen, falls er  im Fahrschein festgelegt ist.
  • Seinen Fahrschein bis zum Ende der Reise aufzubewahren
  • Die Regelungen der Zoll und der Grenzpolizei zu berücksichtigen
  • Bei der Zollkontrolle aus dem Bus mit allem Gepäck auszusteigen und sein Gepäck im Zollgebäude zur Kontrolle vorzuzeigen; der Bus wartet zum Einstieg auf der anderen Seite des Zollgebäudes.
  • Zu beachten, dass die oberen Regale nur für leichteres Handgepäck bestimmt sind
  • Zu seiner eigenen Sicherheit kochendes Wasser nur während des Aufenthalts an Haltestellen zu benutzen
  • Müll in Plastiktüten aufzubewahren und an Haltestellen selbst zu entsorgen
  • Für die selbst verursachten Schaden am Bus zu haften

Es ist  verboten:

  • Änderungen in Fahrscheinen vorzunehmen und Fahrscheine auf andere zu übertragen
  • Gepäck in den Durchgang oder auf den Sitz zu stellen
  • Den Busfahrer während der Fahrt abzulenken
  • Während der Fahrt im Durchgang zu stehen oder zu gehen
  • Im Bus zu rauchen oder Spirituosen zu trinken
  • an den  Staatsgrenzen Foto- oder. Videoaufnahmen machen

Das Beförderungsunternehmen haftet nicht für Abweichungen von Fahrzeitplan aufgrund Höherer Gewalt.

Zuverlässigkeit,  Service und Aufmerksamkeit für unsere Fahrgäste!